Wir unterstützen Sie dabei, Zugang zur Psychotherapie zu erhalten
Unser Ziel ist es, Ihnen den Zugang zu leitliniengerechter Psychotherapie zu erleichtern und sicherzustellen, dass Sie schnellstmöglich passende Unterstützung erhalten. Wir sind hier, um Ihnen bei jedem Schritt des Prozesses zur Seite zu stehen und Ihre Fragen zu beantworten.
Ablauf
1. Melden Sie sich per Telefon
In einem kostenlosen 15-minütigen Informationsgespräch, erklären wir Ihnen gerne die Schritte zur Therapie und beantworten weitere Fragen.
2. Erstgespräch
In einem 50-minütigen Gespräch lernen Sie Ihre:n Therapeut:in kennen und besprechen Ihr Anliegen sowie Ihre Beschwerden. Gemeinsam klären wir, ob eine Behandlung bei uns für Sie passend ist und ob wir Ihnen ein geeignetes therapeutisches Angebot machen können.
3. Probatorische Sitzungen
Nach dem Erstgespräch können bis zu 4 weitere Sitzungen folgen. Diese dienen der weiterführenden diagnostischen Abklärung, der Erstellung eines individuellen Erklärungsmodells und der genauen Klärung Ihrer Therapieziele.
4.Therapieplanung
Falls sich im Rahmen der probatorischen Sitzungen ein Therapiebedarf herausstellt, stellen wir für Sie einen Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie. Der Umfang der Therapie kann je nach Kostenträger variieren. In der Verhaltenstherapie umfasst eine Kurzzeittherapie in der Regel 12-24 Sitzungen und eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen.
Kosten
Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenkasse
Aktuell ist es uns noch nicht möglich, eine reguläre Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse durchzuführen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Sie über Ihre Krankenkasse eine Kostenerstattung nach §13 SGB V erhalten können. Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen und begleiten Sie bei den erforderlichen Schritten.
Private Krankenkassen, Beihilfe und Heilfürsorge
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Wir empfehlen Ihnen, vor Beginn der Therapie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle/Heilfürsorge aufzunehmen, um den Umfang der Übernahme psychotherapeutischer Leistungen zu erfragen. Das Honorar orientiert sich an der geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler:innen
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten einer ambulanten Psychotherapie selbst zu tragen. Dabei entfallen weitere Formalitäten und Ihre Krankenkasse erhält keine Informationen zu Diagnosen oder Behandlungen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der geltenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Sie möchten mehr erfahren?
Kontaktieren Sie uns! Unser freundliches Praxisteam beantwortet Ihnen gerne alle Fragen rund um den Ablauf und die Kosten Ihrer Psychotherapie bei uns.